Der Seniorenverein besteht seit 1884

 

Seit der Vereinsgründung findet die Jahresversammlung (GV) jeweils an der Alten Fasnacht,
also am Sonntag nach dem Aschermittwoch, statt.
Neben der Erledigung der Vereinsgeschäfte wird bei einem Nachtessen, umrahmt mit musikalischer Unterhaltung, die Kollegialität gepflegt.

 

Jedes Jahr führen wir eine gemütliche und erlebnisreiche Vereinsreise durch.
 
Zudem organisieren wir:
 

Interessante Besichtigungen

Vorträge zu altersangepassten Themen

Exkursionen

Sportlich-gesundheitliche Veranstaltungen

Der Jahresbeitrag beträgt bescheidene Fr. 10.–

 

Statuten der Altersgesellschaft Villmergen

gegründet am 3. Mai 1884

 
  1. Jede Mannsperson, welche das 70. Altersjahr erreicht und gut beleumundet ist, wird als Mitglied dieser Gesellschaft betrachtet.
  2. Geistliche werden als Ehrenmitglieder betrachtet.
  3. Diese Gesellschaft versammelt sich alljährlich am ersten Sonntag in der Fastenzeit abends 7 Uhr in dem von der Gesellschaft bezeichneten Wirtshause um die Vereinsgeschäfte zu ordnen. Jedes Mitglied soll vom Vereinsweibel zu dieser Versammlung eingeladen werden.
  4. Die Gesellschaft wählt aus ihrer Mitte einen Präsidenten, Vice-Präsidenten, Actuar, Cassier und Weibel auf die Dauer von einem Jahre. Diesem Vorstande liegen die Vollziehungen der Gesellschaftsbeschlüsse ob. Für Bemühungen hat er auf keinerlei Entschädigung Anspruch zu machen.
  5. Stirbt ein Mitglied aus dieser Gesellschaft, so sollen sämtliche Mitglieder der Beerdigungsfeier beiwohnen. Ebenso soll eine eigene Gedächtnissfeier mit einem  hl. Seelamt u. 2 hl Messen abgehalten werden, wobei der Präsident oder Vice-Präsident voran zum Opfer geht.
  6. Die hieraus sich ergebenden Auslagen werden von der Vereinscasse bestritten.
  7. Die Casse wird aus freiwilligen Beiträgen der Mitglieder unterhalten, welche vom Kassier an der Jahresversammlung einzuziehen sind.
  8. Die Versammlungen und Beschlüsse sollen in das Protokoll eingetragen u. an der Jahresversammlung verlesen werden u. hat der Cassier alsdann auch seine Rechnung abzulegen.
  9. Vorliegende Statuten sind von jedem Vereinsmitglied zu unterzeichnen.
    Verfasst in Villmergen, den 3. März 1884
    das älteste Mitglied der Gesellschaft:           Joh.Gsell-Gerber   1796

    der Präsident:                                                 Peter Stäger             1815

    der Vice-Präsident:                                        Kuster Philipp         1813

    der Aktuar:                                                    J. Koch                       1810

    der Cassier:                                                    Kas. Meier                1812

    der Weibel:                                                    J. Meier                      1810